Darf der Chef bei Extremsportarten mitreden? Heute möchte ich mich mit dem Thema Arbeitgeber & Extremsport beschäftigen. In diesem Beitrag geht es unter anderem um die Frage, ob Dein Arbeitgeber in Sachen Extremsportarten ein Mitspracherecht hat.
Der Fairness halber möchte ich euch auf den Artikel hinweisen, der mich auf die Idee gebracht hat. Bei Trax.de ist zu diesem Thema nämlich bereits ein Beitrag erschienen.
Im Titel schrieb ich ja Arbeitgeber vs. Extremsport, damit wären wir auch gleich beim Thema und zwar stellt sich zunächst einmal die Frage, wo normaler, 0815 Sport eigentlich aufhört und Extremsport beginnt.
Online Shop erstellen leicht gemacht: Die Shopsoftware Ihrer Wahl installieren wir kostenlos für Sie. Bestellen Sie jetzt! Mehr auf www.estugo.de.
Was ist Extremsport?
Extremsport genau zu definieren ist gar nicht so einfach. Denn eine genaue Definition gibt es nicht. Extremsport beschreibt Aktivitäten, die bei welchen es zu einem Adrenalin-Rausch kommt und deren Ausübung das Leben des Sportlers in (Lebens) Gefahr bringt.
Längst werden aber auch Sportarten und Erlebnisse als Extremsport eingestuft, bei denen keine Lebensgefahr besteht. Inzwischen ist “Extremsport” schon lange ein Marketingbegriff, der auch für Fun- und Trendsportarten Verwendung findet. 100%ig lässt sich die Frage daher leider gar nicht so schnell beantworten.
Darf ein Arbeitgeber (Extrem) Sport verbieten?
Hier kommt unser Grundgesetz ins Spiel, denn das Gesetz gewährt uns allen “das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, sofern andere dabei nicht zu Schaden kommen, die verfassungsmäßige Ordnung nicht gestört und das Sittengesetz nicht verletzt wird”.
Dies ist in Artikel 2 festgehalten worden. Jetzt stellt sich die Frage, wie der jeweilige Arbeitsvertrag aussieht. Grundsätzlich gilt aber folgendes: der Arbeitnehmer trägt die Konsequenzen. Letztlich hat der “Chef” oder Arbeitgeber kein Mitspracherecht.
Arbeitnehmer können und dürfen selbst entscheiden, ob Sie einen Extremsport ausüben und wie weit Sie dabei gehen möchten. Es bleibt damit wohl eine Entscheidung, die der Arbeitnehmer treffen kann. Wer z.B. Bungee Jumping, Klettern oder Base Jumping ausüben möchte, der kann dies tun.
Es gibt jedoch einen sehr wichtigen Punkt: der Arbeitnehmer trägt zumindest in Deutschland, selbst die Konsequenzen für sein tun. Extremsportler sollten sich daher gut absichern. Womit wir zum nächsten Punkt kommen, dem Geld.
Wenn es knallt, kracht & alles schiefgeht
Tritt der (unwahrscheinliche) Fall ein und der Arbeitnehmer verletzt sich bei der Ausübung einer Extremsportart so sehr, dass dieser Arbeitsunfähig ist, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ggf. verweigern. Ja, das klingt ziemlich bitter, erst eine fiese Verletzung und dann auch noch kein Gehalt mehr?
Ganz so einfach ist dies allerdings nicht. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung nicht “einfach so” verweigern. Besteht allerdings eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines “grob fahrlässigen Verstoßes gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartenden Verhaltens”, dann hat der jeweilige Arbeitgeber eventuell durchaus Möglichkeiten, die Lohnfortzahlung zu verweigern.
Die Lohnfortzahlung kann übrigens ebenso verweigert werden, wenn der Arbeitnehmer die Genesung durch unverständliches, ungewöhnlich leichtfertiges oder mutwilliges Verhalten verzögert. Grundsätzlich gibt es laut Bundesarbeitsgericht (BAG) für Arbeitgeber 3 Möglichkeiten von der Lohnfortzahlung befreit zu werden, wenn..
- der Arbeitnehmer eine besonders gefährliche Sportart ausübt
- der Arbeitnehmer in besonders leichtsinniger Weise gegen anerkannte Regeln der Sportart verstößt
- der Arbeitnehmer sich bei seiner sportlichen Betätigung deutlich selbst überschätzt
Hier stellt sich mir die Frage, wie ein Arbeitgeber dies überhaupt beurteilen können soll. Aber gut, Gesetz ist Gesetz. Schauen wir uns mal die Definition zu “besonders gefährliche Sportart” an. Eine Sportart wird dann als besonders gefährlich eingestuft, wenn ein Verletzungsrisiko besteht, das so hoch ist, dass selbst geübte Sportler ein Risiko nicht mehr vermeiden können und unbeherrschbaren Gefahren ausgesetzt sind.
Wichtig ist aber auch die Qualifikation des Sportlers. Verfügt dieser über die Eignung, Übung und eine ausreichende Ausrüstung? Darüber hinaus ist selbst relevant, ob der Sport auf einer “ordnungsgemäßen” Anlage betrieben wird. Klingt nach ziemlich viel Beamtendeutsch.
Wer viel riskiert, kann auf den Kosten sitzen bleiben
Dies kann aber unterm Strich bedeuten, dass ein Arbeitnehmer den Lohnausfall auch selbst tragen muss, wenn er seinen Sport an einem ungeeigneten Spot ausgeübt hat, er defekte Geräte verwendet hat oder Sicherheitsvorkehrungen missachtet hat. Ebenso läuft man Gefahr die Lohnfortzahlung zu verlieren, wenn man sich überschätzt oder trotz bekannter Verletzungsanfälligkeit Sport betreibt.
Am Ende muss der Arbeitnehmer für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht. Erlebnisse sind natürlich wichtig für Lebensqualität, Abwechslung und Ausgleich. Jedoch sollte man sich zumindest im Vorfeld über die Möglichkeit der Absicherung informieren (z.B. für längere Ausfälle oder Berufsunfähigkeit).
Am Ende stellt sich mir die Frage, in wie weit der Arbeitgeber überhaupt beurteilen kann, ob man sich überschätzt hat, ob etwas defekt oder ein Spot nicht geeignet gewesen ist. Was denkt Ihr über dieses Thema, seid Ihr möglicherweise selbst schon einmal betroffen gewesen? In wie weit haltet Ihr ein Mitspracherecht des Arbeitgebers vielleicht sogar für angebracht?
Online Shop erstellen: Inklusive Domain und https Zertifikat. Jetzt auf www.estugo.de informieren.